Fragen

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Hier finden sie antworten auf häufig gestellte fragen

Bußgeldbeträge und Anzahl der abgezogenen Führerscheinpunkte
Die KennzeichenNr auf dem Foto entspricht nicht der im Bußgeldbescheid angegbenen Nummer

Bitte füllen Sie folgendes Formular aus: Module A und senden Sie das Formular folgenderweise zurück:

Per E-Mail an folgende Adresse: verbali.arona@pec.it

Das im Bußgeldbescheid angeführte Fahrzeug war zum Zeitpunkt des Tatbestandes bereits als gestohlen gemeldet

Bitte füllen Sie folgendes Formular aus: „Modul A“ und senden Sie das Formular folgenderweise zurück:

Per E-Mail an folgende Adresse : verbali.arona@pec.it

durch Beifügung einer Kopie der Erklärung von Diebstahl und/oder ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass das Fahrzeug gefunden wurde, und/oder die Erklärung zum Begriff Besitzverlust

Das Fahrzeug war zum Zeitpunkt des Tatbestandes nicht in meinem Besitz

Bitte füllen Sie folgendes Formular aus: “Modul A2” und senden Sie das Formular folgenderweise zurück:

Per E-Mail an folgende Adresse : verbali.arona@pec.it

durch Beifügung der Kopie des Kaufvertrags. Achtung: die Vollmacht zum Verkauf reicht nicht aus

(N.B. non è sufficiente la procura a vendere)

Wie erfolgt die Übermittlung der Daten des/r Fahrer(s)In?

Innerhalb von 60 Tagen ab der Zustellung des Bußgeldbescheides, Bitte füllen Sie folgendes Formular aus: “Modulo B” und senden Sie das Formular folgenderweise zurück:

Per E-Mail an folgende Adresse : verbali.arona@pec.it

Innerhalb von 60 Tagen ab der Zustellung des Bußgeldbescheides.

Ich möchte gerne einen Einspruch einlegen

Wenn die Zahlung des reduzierten Betrages, wenn möglich, nicht durchgeführt wurde, kann die betroffene Person, oder andere in Artikel 196 des Gesetzesdekrets Nr. 285/92 genannten Personen, einen Einspruch einlegen:

Innerhalb einer Frist von 60 Tagen vom Beginn der Benachrichtigung des Bußgeldbescheids direkt beim Prefetto di competenza territorial, oder per Einschreiben mit Empfangsbestätigung an die örtliche Polizei – Comune di Arona – Polizia Municipale – Via San Carlo, 2 – 28041 Arona (NO)

oder auch per E-Mail an die folgende Adresse:  protocollo@comune.arona.no.it

Innerhalb einer Frist von 30 Tagen vom Beginn der Benachrichtigung des Bußgeldbescheids an den Friedensrichter mit territorialer Zuständigkeit Giudice di Pace di competenza territoriale, direkt oder per Einschreiben mit Empfangsbestätigung gemäß Artikel 7 des Gesetzesdekrets Nr. 150/11.

Ich möchte die Zahlung in Raten zur Zahlung der Strafe beantragen: Was soll ich tun?

Veuillez remplir le formulaire suivant : Modulo C et le remettre comme il suit :

Per E-Mail an folgende Adresse : verbali.arona@pec.it

Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Kontaktinformationen zu erwähnen

Ist der 30% Rabatt vorgesehen, auch wenn ein Antrag auf Ratenzahlung gestellt wird?

Nein. Wenn der Antrag akzeptiert wird, wird keiner 30 % Rabatt gewährt.

Zahlungstermin

Die Zahlungsmodalitäten für die Abrechnung des Verfahrens sind auf den beigefügten PagoPA – Erlagschein angegeben.

Pago Pa ist ein elektronisches Zahlungssystem, das entwickelt worden ist, um alle Zahlungen an die öffentliche Verwaltung einfacher, sicherer und transparenter zu machen.

Zahlungen können sowohl über physische als auch über Online-Kanäle von Banken und anderen Zahlungsdienstleistern (Payment Service Providers, PSPs) erfolgen, wie z. B.

1. In den Filialen der Bank

2. Über das Homebanking-System des Payment Service Providers (PSP), erkennbar an den Logos CBILL- oder pagoPA, das Sie unter folgendem Link finden: Wo Sie bezahlen können – pagoPA

3. Bei den Geldautomaten der Banken, die mit der internationalen Maestro-Logo ausgestattet sind.

4. Bei den Verkaufsstellen von Mooney, Lottomatica und Bank 5

5. Bei Postämtern und an Postamat-Schaltern

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Contact Center – Tel. +39 0763-611058 von Montag bis Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr.